Da es im Bereich der Rasenurnengräber leicht zu Missverständnissen kommt oder es Unkenntnis gibt, möchten wir hierzu einen Teil der Friedhofssatzung veröffentlichen. Unter Punkt 2. heißt es:
2. Rasenurnengrabstätten und Rasenwahlgrabstätten Die Anlage des Grabfeldes als Grünfläche soll dieser Anlage besondere Ruhe und Ordnung verleihen. Abweichungen sind nicht gestattet. Eine Bepflanzung der Grabstätte ist nicht zulässig.
Die oben genannten Grabstätten sind so angelegt, dass der Friedhofsgärtner mit dem Rasenmäher darüber mähen kann. Wir weisen Sie deshalb freundlich darauf hin, dass vor dem großen Stein (siehe Bild) eine Fläche geschaffen wurde, um Blumen und jeglichen anderen Schmuck abzulegen bzw. aufzustellen.